Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistung:
Alle Pflegebehandlungen an Hunden im Hundesalon werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt. Im Mittelpunkt aller Maßnahmen steht die Gesunderhaltung des Tieres und die Beachtung des Tierschutzes. Generell und grundsätzlich behält sich unser Hundesalon vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen; ihre Ausführung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Hundesalons.
Ausfallgebühren:
Wir arbeiten nach Terminvereinbarung! Sollte der Kunde verhindert sein, bitten wir, den Termin unbedingt rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher an Werktagen) abzusagen, damit wir diesen Termin neu vergeben können. Bei zu kurzfristig abgesagten oder gar nicht abgesagten Terminen behält sich der Hundesalon vor, die gebuchte Pflegeleistung voll in Rechnung zu stellen, bevor weitere Termine vergeben werden.
Preise/Bezahlung:
Am Telefon oder vor Ort vorab genannte Preise (Standardpreise sind im Salon einzusehen) gelten für regelmäßig gepflegte, filzfreie Hunde, die der Größe der angegebenen Rasse entsprechen. Der Leistungs-/Lieferumfang wird vor Arbeitsbeginn vereinbart; Mehraufwendungen, deren Notwendigkeit sich im Sinne der o.a. Qualitätsgrundsätze während der Durchführung ergeben, gelten als vereinbart, sofern sie Mehrkosten in Höhe von 50 Euro nicht übersteigen. Entstehende oder separat zu beauftragende Leistungen sind: Entfilzen des Hundes, dazu ggf. erforderliche Pflegeprodukte sowie Parasitenbehandlung. Zeitverzögerungen durch Unruhe des Hundes oder durch Störungen des Tierhalters werden als Mehraufwand in Rechnung gestellt. Die Bezahlung des Behandlungspreises, der sich aus der im Salon ausliegenden Preisliste zzgl. ev. Mehraufwand, diesen AGB und der Beauftragung ergibt, ist bei Abholung des Tieres sofort bar fällig. Es gibt keine Pflege auf Rechnung.
Haftung:
Der Tierhalter versichert, dass es mit dem/den zu betreuenden Tier(en) bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten. Weiterhin sichert er zu, dass für alle zu behandelnden Hunde eine gültige Haftpflichtversicherung vorliegt.
Den Aufenthalt im Hundesalon soll Ihr Hund möglichst angenehm und stressfrei empfinden. Bei sehr unruhigen Hunden kann sich die Verletzungsgefahr erhöhen. Gleiches gilt für Hunde mit stark verfilztem Fell. In beiden Fällen wird keine Haftung übernommen. Verletzungen am Personal durch Ihren Hund müssen durch Ihre Hundeversicherung abgedeckt sein. Bei großen und bissigen Hunden ist die Anwesenheit des Halters während des Schneidens unumgänglich. Bei bissigen Hunden ist das Anlegen eines Maulkorbes erforderlich. Durch das Entfernen starker Verfilzungen können Hautirritationen und Rötungen entstehen. Hierfür kann “Der Hundealon” nicht haftbar gemacht werden.
Sollte das Tier im Betreuungszeitraum erkranken oder sich verletzen, wird primär der nächstliegende Tierarzt eingeschaltet. Sollte dieser nicht erreichbar sein, behält sich “Der Hundesalon” vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich vom Tierhalter zu tragen. Für Schäden oder Krankheiten, die das Tier während der Abwesenheit seines Tierhalters bzw. während der Pflegezeit erleidet, kann der Hundesalon nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung vom Hundesalon wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet der Hundesalon im Rahmen einer Betriebs-Haftpflichtversicherung. Diese Schäden sind umgehend nach Kenntnisnahme dem Hundesalon zu melden.
Der Hundesalon haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen das Tier entflieht und hieraus dem Tierhalter oder Dritten ein Schaden entsteht. Wenn durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeit Schäden entstehen oder durch zu starke Verfilzung oder starke Unruhe des Hundes das Tier bei der Behandlung trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird. Das Tier ist unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden. Liegt ein vom Hundesalon zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist der Hundesalon zu mindestens zwei Nachbesserungen berechtigt, bevor Ersatzmaßnahmen oder Zusatzkosten etc. vom Hundebesitzer geltend gemacht werden können.
Das Tier muss nach der Behandlung vom Tierhalter persönlich, von einer dem Hundesalon persönlich bekannten Person oder mit schriftlicher Vollmacht von einer dritten Person abgeholt werden. Der Tierhalter haftet für Schäden durch sein Tier, sofern diese durch Information an den Hundesalon abwendbar gewesen wären.
Sonstiges:
Die zum Tier oder Besitzer gespeicherten Daten werden vertraulich im Sinne des Datenschutzgesetzes behandelt und nicht an Dritte weiter gegeben.
Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, sind diese durch Regelungen zu ersetzen, die dem beabsichtigten Handel bzw. Geschäftsergebnis am nächsten kommen.
Gerichtsstand ist 53937 Schleiden